Willkommen im InfoCorner der Berufsreifeprüfung!
Kostenlose Informationsabende zur Berufsreifeprüfung:
- Montag, 24.04.2023 18:00 Uhr
- Montag, 15.05.2023 18:00 Uhr
- Montag, 19.06.2023 18:00 Uhr
- Montag, 07.08.2023 18:00 Uhr
- Veranstaltungsort: 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 / U3 Schlachthausgasse
Wir bitten um Anmeldung zum Informationsabend unter information@bfi.wien oder 01 81178 10100.
- Persönliche Beratung:
Bei Fragen bezüglich der Planung Ihrer Berufsreifeprüfung beraten wir Sie gerne! Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter 01 81178 10100.
Alle Termine zu den Lehrgangsstarts finden Sie unter folgendem Link zu unserer Webseite oder unten in der Kursübersicht der jeweiligen Semesterstarts:
https://www.bfi.wien/kursangebot/bildungsabschluesse/berufsreifepruefung/
Die Anmeldung zu den Lehrgängen erfolgt über die Anmeldeformulare, die Sie hier im InfoCorner unter dem Punkt "Infofolder-Anmeldeformulare" finden. Eine online-Anmeldung über die Webseite ist für die BRP nicht möglich.
Für alle wichtigen Informationen zur Berufsreifeprüfung lesen Sie bitte vorab unsere ausführliche Informationsbroschüre.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Berufsreifeprüfung kompakt zusammengefasst.
Unter diesem Link finden Sie alle Informationen zur Berufsreifeprüfung auf der Webseite der Wiener Bildungsdirektion zusammengefasst.
Hier können Sie nachlesen, mit welchen Ausbildungen Sie berechtigt sind die Berufsreifeprüfung abzulegen.
- vorläufige Zulassung (z.B. während der Lehrzeit): vor der letzten Teilprüfung muss von der Zulassungsschule überprüft werden, ob die Gründe für die bedingte Zulassung mittlerweile weggefallen sind. Dies (z.B. Abgabe des Lehrabschlussprüfungszeugnis) ist ohne Aufforderung nachzubringen, erst dann erhalten Sie die endgültige Zulassung von Ihrer Prüfungsschule.
- Zu beachten ist, dass erst nach Erfüllung aller Voraussetzungen und Ausstellung der endgültigen Zulassung zur BRP die letzte der vier Teilprüfungen abgelegt werden darf. Tritt der/die Teilnehmer:in zur letzten der vier Teilprüfung an und hat die Kriterien noch nicht erfüllt, ist diese Prüfung ungültig und muss später noch einmal gemacht werden.
Gesetzliche Grundlage zur Anrechnung von Prüfungen